Trinkwasserpreise der Stadtwerke Wolfenbüttel
Hier stellen wir, die Stadtwerke Wolfenbüttel, eine Übersicht zu unseren aktuellen Trinkwasserpreisen vor.
Rund um die Uhr und mit nur wenigen Klicks persönliche Daten und Vertragsangelegenheiten verwalten.
Stadtwerke Wolfenbüttel GmbH
Am Wasserwerk 2
38304 Wolfenbüttel
Telefon: 05331 408-0 (Zentrale)
Telefax: 05331 408-420
E-Mail: info@stadtwerke-wf.de
Mo. 9:00 – 16:00 Uhr
Di.–Fr. 9:00 – 13:00 Uhr
Telefon: 05331 408-114
Bei Störungsmeldungen sind wir rund um die Uhr für Sie erreichbar unter:
Telefon: 05331 408-111
Hier stellen wir, die Stadtwerke Wolfenbüttel, eine Übersicht zu unseren aktuellen Trinkwasserpreisen vor.
Stadtgebiet Wolfenbüttel sowie die Ortsteile Ahlum, Atzum, Groß Stöckheim, Halchter, Linden, Wendessen, Adersheim, Fümmelse, Leinde und Salzdahlum
Preisstand: 01. Januar 2024 (gültige Mehrwertsteuer 7 Prozent)
netto | brutto | |
---|---|---|
Mengenpreis für die ersten 150 m³ | 1,98 EUR/m3 | 2,12 EUR/m3 |
Mengenpreis ab 151 bis 750 m³ | 2,24 EUR/m3 | 2,40 EUR/m3 |
Mengenpreis darüber hinaus ab 751 m³ | 2,23 EUR/m3 | 2,39 EUR/m3 |
Neben dem Zonenpreis berechnen wir wie folgt einen Jahresverrechnungspreis je Zähler:
Nenndurchflussmenge | Qmax | netto | brutto |
---|---|---|---|
bis Q³ 16 | 20 m³/h | 95,28 EUR | 101,95 EUR |
bis Q³ 63 | 78,75 m³/h | 113,24 EUR | 121,17 EUR |
bis Q³ 100 | 125 m³/h | 125,52 EUR | 134,31 EUR |
bis Q³ 250 | 312,5 m³/h | 171,53 EUR | 183,54 EUR |
Neben dem Zonenpreis berechnen wir wie folgt einen Jahresverrechnungspreis je Zähler:
Nenndurchflussmenge | Qmax | netto | brutto |
---|---|---|---|
bis Q³ 25 | 31,3 m³/h | 314,04 EUR | 336,02 EUR |
bis Q³ 63 | 78,75 m³/h | 370,08 EUR | 395,99 EUR |
bis Q³ 100 | 125 m³/h | 459,84 EUR | 492,03 EUR |
Im Wasserpreis ist die Konzessionsabgabe an die Stadt Wolfenbüttel in Höhe von 12 Prozent sowie eine Gebühr für die Entnahme von Wasser an das Land Niedersachsen enthalten.
Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 7 Prozent.
Den Wasserverbrauch des Kunden stellen wir in der Regel einmal jährlich fest und erteilen darüber eine Jahresabrechnung. Wir sind jedoch berechtigt, in kürzeren Zeitabständen Rechnung zu legen.
Während des Abrechnungsjahres zahlt der Kunde elf gleichbleibende Abschlagsbeträge. Diese berechnen wir anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlung entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum.
Ist es uns nicht möglich, die Abschlagszahlung zu berechnen, bemessen wir den Abschlagsbetrag nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, berücksichtigen wir das entsprechend.
Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraumes der Zonenpreis und/oder der Jahresverrechnungspreis und/oder die Umsatzsteuer, so errechnen wir den Zonenpreis und/oder den Jahresverrechnungspreis und/oder die Umsatzsteuer anteilig und rechnen ihn entsprechend ab.
Wir sind berechtigt, den allgemeinen Tarif für Wasser nach öffentlicher Bekanntgabe zu ändern.
Die Preise ermitteln wir nach den jeweils geltenden „Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)“, die Sie sich auch als PDF-Datei herunterladen können. Die Preise setzen sich zusammen aus einem Zonenpreis für die abgenommene Wassermenge und einem Jahresverrechnungspreis für jeden vorhandenen Zähler.