Trinkwasserpreise der Stadtwerke Wolfenbüttel

Hier stellen wir, die Stadtwerke Wolfenbüttel, eine Übersicht zu unseren aktuellen Trinkwasserpreisen vor. 

Mengenpreis je Kubikmeter (m³)

Versorgungsgebiet

Stadtgebiet Wolfenbüttel sowie die Ortsteile Ahlum, Atzum, Groß Stöckheim, Halchter, Linden, Wendessen, Adersheim, Fümmelse, Leinde und Salzdahlum

Preisstand: 01. Januar 2024 (gültige Mehrwertsteuer 7 Prozent) 

 nettobrutto
Mengenpreis für die ersten 150 m³ 1,98 EUR/m32,12 EUR/m3
Mengenpreis ab 151 bis 750 m³2,24 EUR/m32,40 EUR/m3
Mengenpreis darüber hinaus ab 751 m³2,23 EUR/m32,39 EUR/m3

Jahresverrechnungspreis 

Einfachzähler 

Neben dem Zonenpreis berechnen wir wie folgt einen Jahresverrechnungspreis je Zähler:

NenndurchflussmengeQmaxnettobrutto
bis Q³ 1620 m³/h 95,28 EUR101,95 EUR
bis Q³ 63 78,75 m³/h 113,24 EUR121,17 EUR
bis Q³ 100125 m³/h 125,52 EUR134,31 EUR
bis Q³ 250312,5 m³/h 171,53 EUR183,54 EUR

Verbundzähler

Einfachzähler 

Neben dem Zonenpreis berechnen wir wie folgt einen Jahresverrechnungspreis je Zähler:

NenndurchflussmengeQmaxnettobrutto
bis Q³ 2531,3 m³/h 314,04 EUR336,02 EUR
bis Q³ 6378,75 m³/h 370,08 EUR395,99 EUR
bis Q³ 100125 m³/h 459,84 EUR492,03 EUR

Weitere Infos

Konzessionsabgabe

Im Wasserpreis ist die Konzessionsabgabe an die Stadt Wolfenbüttel in Höhe von 12 Prozent sowie eine Gebühr für die Entnahme von Wasser an das Land Niedersachsen enthalten. 

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 7 Prozent.

Verbrauchsfeststellung und Rechnungserteilung

Den Wasserverbrauch des Kunden stellen wir in der Regel einmal jährlich fest und erteilen darüber eine Jahresabrechnung. Wir sind jedoch berechtigt, in kürzeren Zeitabständen Rechnung zu legen.
Während des Abrechnungsjahres zahlt der Kunde elf gleichbleibende Abschlagsbeträge. Diese berechnen wir anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlung entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum.
Ist es uns nicht möglich, die Abschlagszahlung zu berechnen, bemessen wir den Abschlagsbetrag nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, berücksichtigen wir das entsprechend.
Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraumes der Zonenpreis und/oder der Jahresverrechnungspreis und/oder die Umsatzsteuer, so errechnen wir den Zonenpreis und/oder den Jahresverrechnungspreis und/oder die Umsatzsteuer anteilig und rechnen ihn entsprechend ab.  

Allgemeines

Wir sind berechtigt, den allgemeinen Tarif für Wasser nach öffentlicher Bekanntgabe zu ändern.

Die Preise ermitteln wir nach den jeweils geltenden „Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)“, die Sie sich auch als PDF-Datei herunterladen können. Die Preise setzen sich zusammen aus einem Zonenpreis für die abgenommene Wassermenge und einem Jahresverrechnungspreis für jeden vorhandenen Zähler.

Weitere Fragen?

Wir stehen jederzeit zur Verfügung.

Servicezentrum

Servicezentrum

Telefon: Telefon: 05331 408-114

Telefax: Telefax: 05331 408-422