Unsere Tarife für steuerbare Verbrauchseinrichtungen
WF-Wärmepumpen und WF-14@home – hier finden Sie alle Voraussetzungen, Preise und Unterschiede auf einen Blick.
Wärmestrom
Sie haben nur eine Wärmepumpe und keine weiteren steuerbaren Verbrauchseinrichtungen? Dann ist unser WF-Wärmepumpe genau der richtige Tarif für Sie!
Der WF-Wärmepumpe ist der ideale Tarife für alle, die ihre Wärmepumpe besonders günstig mit Strom versorgen möchten. Durch die bereits berücksichtigten Vergünstigungen nach § 22 EnFG profitieren Sie von einem attraktiven Strompreis – ganz ohne zusätzlichen Aufwand. Zusätzlich werden die reduzierten Netzentgelte nach § 14a EnWG für steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer Leistung ab 4,2 kW berücksichtigt.
Voraussetzung: Der Tarif gilt ausschließlich für Haushalte mit einer Wärmepumpe als steuerbarer Verbrauchseinrichtung gemäß §14a EnWG. Die Wärmepumpe muss über einen separaten Stromzähler gemessen werden. Der Tarif ist für Haushalte vorgesehen, die ausschließlich eine Wärmepumpe über den separten Stromzähler als steuerbare Verbrauchseinrichtung nutzen.
Preise WF-Wärmepumpe
(Preisstand 01.01.2025)
Verbrauchszeit | Grundpreis 1) | Arbeitspreis | |
|---|---|---|---|
Hochtarif (HT) | 06:00 – 22:00 Uhr | 180,00 EUR/Jahr | 25,88 ct/kWh |
Nachttarif (NT) | 22:00 – 06:00 Uhr | 25,88 ct/kWh |
Die genannten Preise sind Endpreise und enthalten die zurzeit gültige Umsatzsteuer von 19 %.
1) Der Grundpreis beinhaltet den Preis für einen Ein- oder Zweitarifzähler (konventionelle Messeinrichtung).
Energie für ihr Zuhause
Unsere Tariflösung für Ihre neue Wärmepumpe, Wallbox, Stromspeicher und Klimaanlage: WF-14@home
Der WF-14@home ist der ideale Tarif für alle, die eine Wallbox, Wärmepumpe, Klimaanlage oder einen Stromspeicher nutzen. Durch die reduzierten Netzentgelte nach § 14a EnWG für steuerbare Verbrauchseinrichtungen ab einer Leistung von 4,2 kW profitieren Sie von einem attraktiven Strompreis.
Voraussetzung: Der Tarif gilt ausschließlich für Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gemäß §14a EnWG - also für folgende Geräte mit über 4,2 kW elektrischer Leistung: private Wallboxen, Wärmepumpen (inkl. Zusatz/Notheizungen wie Heizstäbe), stationäre Klimageräte und Batteiespeicher, die über einen separten Stromzähler gemessen werden.
Preise WF-14@home
(Preisstand 01.01.2025)
Grundpreis* | Arbeitspreis | Pauschale Entgeltreduzierung** | |
|---|---|---|---|
Modul 1 | 11,59 EUR/Monat | 28,90 ct/kWh | 12,74 EUR/Monat |
Modul 2 | 11,59 EUR/Monat | 19,90 ct/kWh | - |
Die genannten Preise sind Endpreise und enthalten die zurzeit gültige Umsatzsteuer von 19 %.
* Der Grundpreis beinhaltet den Preis für einen Ein- oder Zweitarifzähler (konventionelle oder moderne Messeinrichtung).
**Die Pauschale Reduzierung wird jedes Jahr neu berechnet und wird im Preisblatt: Entgelte für die Netznutzung des Netzbetreibers Stadtwerke Wolfenbüttel veröffentlicht. Das Gesamtnetzentgelt kann nicht unter 0,00 € sinken.
Unter steuerbaren Verbraucheinrichtungen gemäß §14a EnWG werden Geräte verstanden, deren Leistung über 4,2 kW beträgt. Hierzu zählen:
- private Ladepunkte für Elektromobile (Wallbox)
- Wärmepumpen inkl. Zusatz- oder Notheizungsvorrichtungen / Heizstäben
- Geräte zur Raumkühlung (Klimaanlagen), welche fest im Gebäude installiert sind
- Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie (Batteriespeicher)
Hinweis: Mehrere Wärmepumpen oder Klimageräte an einem Netzanschluss, die in Summe 4,2 kW überschreiten, sind ebenfalls von der Neuregelung des § 14a EnWG betroffen. Maßgeblich für die 4,2 kW-Grenze ist die elektrische Anschlussleistung (nicht die Heizleistung einer Wärmepumpe bzw. nicht die Kühlleistung eines Klimageräts).
Welches Modul ist für Sie geeignet?
Modul 1 (pauschale Netzentgeltreduzierung)
- ist die Standardvariante. Es wird kein zweiter Zähler benötigt.
- Sie erhalten eine vom Verbrauch unabhängige, pauschale Entlastung auf die Netzentgelte
- Die Höhe der Entlastung ist abhängig vom jeweiligen Netzentgelt Ihres zuständigen Netzbetreibers
- Wird standardmäßig bei Inbetriebnahme einer nach §14a EnWG teilnahmeverpflichtenden Verbrauchseinrichtung als Reduzierungslogik von Ihrem Netzbetreiber an Ihren Lieferanten für die Abrechnung mitgeteilt
Eignet sich für Kunden, die ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung nicht über einen separaten Zähler betreiben.
Modul 2 (prozentuale Netzentgeltreduzierung)
- setzt einen separaten Zähler voraus
- Sie erhalten eine vom Verbrauch abhängige prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises der Netzentgelte für die Energiemenge des steuerbaren Verbrauchs um 60 %
- Auch hier ist die Höhe der Entlastung letztlich abhängig von den jeweiligen Netzentgelten des zuständigen Netzbetreibers
- Wechsel in Modul 2 muss durch Sie beim jeweiligen Energielieferanten beauftragt werden - wenn nicht, wird die Reduzierung automatisch mit der Berechnungsgrundlage aus Modul 1 berechnet
Eignet sich für Kunden, die einen separaten Zähler besitzen oder diesen mit wenig Aufwand nachrüsten können und mehr als 2.000 Kilowattstunden pro Jahr über die steuerbare Verbrauchseinrichtung beziehen.