Rechnungserklärung der Stadtwerke Wolfenbüttel

Rechnungserklärung für Strom, Gas und Wasser

1. Kundennummer
Die Kundennummer wird jeder Person, Gruppe oder juristischen Person (Firma usw.) zugeordnet. Sie zählt neben der Rechnungseinheit und Zählernummer zu den persönlichen Angaben. Sie ist eine wichtige Angabe, um Sie als Verbraucher und Kunde zu identifizieren.
2. Rechnungseinheit
Die Rechnungseinheit bezieht sich auf die Abnahmestelle (Musterstr. 1A). Hier sind die Stammdaten des Kunden, die Angabe zur Verbrauchsstelle, alle Verträge (Strom, Gas, Wasser,) die zusammen abgerechnet werden sowie alle Zahlungsvorgänge bezogen auf die Verträge erfasst.
3. Abrechnungszeitraum
Gibt an, für welchen Zeitraum der jeweilige Energieverbrauch ermittelt wurde. In der Regel handelt es sich um ein Jahr. Der Zeitraum kann kürzer sein, wenn Sie zwischenzeitlich zu-/umgezogen sind.
4. Verbrauchsstelle
Als Verbrauchsstelle wird der Ort bezeichnet, an dem Energie entnommen und genutzt wird. Sie entspricht der Lieferanschrift. Dies ist im Allgemeinen eine Wohnung oder ein Geschäftslokal. Die Verbrauchsstelle (Adresse) kann von der Anschrift abweichen.
5. Barcode
Der Barcode dient zur Einzahlung an unserem Kassenautomaten.
6. Gesamtbetrag
Ist die Summe der Beträge aller aufgelisteten Versorgungsarten.
7. abzüglich angeforderter Abschläge
Beziffert die Summe aller angeforderten Abschlagsbeträge für den Abrechnungszeitraum.
8. zuzüglich bestehender Forderungen
Summe aus angeforderten, aber nicht geleisteten Abschlagsbeträgen sowie nicht gezahlter Mahn-, Inkasso-, und Sperrkosten.
9. bestehendes Guthaben/noch zu zahlender Betrag
Gibt an, ob Sie eine Gutschrift erhalten oder eine Nachzahlung zu erbringen ist.
10. Abschlagszahlungen
Abschlagszahlungen werden in regelmäßigen Abständen für die Energielieferung (Strom, Gas, Wasser) im Voraus geleistet. Sie werden anhand der aktuellen Arbeitspreise sowie des ggf. in der Vorperiode ermittelten Jahresverbrauchs berechnet.
11. Informationen zum Vertrag
Hier finden Sie die Angaben zu Ihrem Produkt, Ihrer Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist und Kündigungstermin.
12. Code-/Identifikationsnummer
Die Code-/Identifikationsnummer des Netzbetreibers dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers an dessen Netz die Lieferstelle angeschlossen ist.
13. Messlokations-ID
Die Messlokations-ID kennzeichnet eine Lieferstelle eindeutig. Diese Nummer existiert nur einmal im europäischen Energienetz. An der Messlokation werden die relevanten Messdaten erfasst. Über die Messlokation kann der Netzbetreiber den Standort der Lieferstelle genau identifizieren und dem Zähler zuordnen. Im Gegensatz dazu ist die Zählernummer nicht ortsgebunden, da Zähler gewechselt werden können.
14. Zählernummer
Die Zählernummer zählt neben der Kundennummer zu den persönlichen Angaben. Sie ist eine wichtige Angabe, um Sie als Verbraucher und Kunde zu identifizieren. Die Zählernummer ist direkt auf dem Zähler angegeben und wird vom örtlichen Grundversorger vergeben.
15. Ablesekennzeichnung
Die Ablesekennzeichnung erläutert Ihnen, auf welche Art der jeweilige Zählerstand ermittelt wurde. Die Ablesung kann seitens der Stadtwerke erfolgen, vom Abrechnungssystem ermittelt oder vom Kunden selbst abgelesen werden.
16. Verbrauch
Es wird die jeweilige Energiemenge genannt, die im Abrechnungszeitraum angefallen ist.
17. letzte Abrechnung
Gibt Auskunft über den Verbrauch im vorhergehenden Abrechnungszeitraum.
18. Betragsermittlung – Strom
Der aktuelle kWh-Verbrauch wird mit dem aktuellen Nettopreis je kWh sowie der Stromsteuer multipliziert. Der Grundpreis/Verrechnungspreis ist der Betrag für die Bereitstellung des Zählers, Erstellung der Rechnung sowie die Kosten für Porto und Versand. Der genannte Betrag wird durch die abzurechnenden Tage dividiert, daraus ergibt sich dann der Jahresnettobetrag. Auf die ermittelten Nettobeträge wird dann die Summe für die Umsatzsteuer berechnet. Aus den Jahresnettobeträgen und der Summe für die Umsatzsteuer ergibt sich dann die Forderung für die Verbrauchsart.
19. Netznutzungsentgelte
Entgelte des Energienetzbetreibers für den Transport und die Verteilung der Energie sowie den damit verbundenen Dienstleistungen. Sie müssen aufgrund gesetzlicher Bestimmung ausgewiesen werden. Wir geben diese Kosten lediglich weiter.
20. Verbrauchsvergleich
Hier sehen Sie Ihren Verbrauch in Relation zum durchschnittlichen Verbrauch verschiedener Haushaltsgrößen. Die Darstellung des Jahresverbrauchs gegenüber Vergleichskundengruppen erfolgt gem. § 40 Abs. 2 Nr. 6 EnWG, gem. Publikation des BMWi „Erhebung des Energieverbrauchs der privaten Haushalte für die Jahre 2011-2013, Stand März 2015.

11. Informationen zum Vertrag
Hier finden Sie die Angaben zu Ihrem Produkt, Ihrer Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist und Kündigungstermin.
12. Code-/Identifikationsnummer
Die Code-/Identifikationsnummer des Netzbetreibers dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers an dessen Netz die Lieferstelle angeschlossen ist.
13. Messlokations-ID
Die Messlokations-ID kennzeichnet eine Lieferstelle eindeutig. Diese Nummer existiert nur einmal im europäischen Energienetz. An der Messlokation werden die relevanten Messdaten erfasst. Über die Messlokation kann der Netzbetreiber den Standort der Lieferstelle genau identifizieren und dem Zähler zuordnen. Im Gegensatz dazu ist die Zählernummer nicht ortsgebunden, da Zähler gewechselt werden können.
14. Zählernummer
Die Zählernummer zählt neben der Kundennummer zu den persönlichen Angaben. Sie ist eine wichtige Angabe, um Sie als Verbraucher und Kunde zu identifizieren. Die Zählernummer ist direkt auf dem Zähler angegeben und wird vom örtlichen Grundversorger vergeben.
15. Ablesekennzeichnung
Die Ablesekennzeichnung erläutert Ihnen, auf welche Art der jeweilige Zählerstand ermittelt wurde. Die Ablesung kann seitens der Stadtwerke erfolgen, vom Abrechnungssystem ermittelt oder vom Kunden selbst abgelesen werden.
16. Verbrauch
Es wird die jeweilige Energiemenge genannt, die im Abrechnungszeitraum angefallen ist.
17. letzte Abrechnung
Gibt Auskunft über den Verbrauch im vorhergehenden Abrechnungszeitraum.
18. Betragsermittlung – Gas
Erdgas wird volumentechnisch, das heißt in Kubikmetern (m3) gemessen. Das Betriebsvolumen ist abhängig vom Druck und Temperatur. Die in m3 gemessene Menge Erdgas wird in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet, damit es ohne den Einfluss von Druck und Temperatur abgerechnet werden kann. Dazu wird nach eichrechtlich anerkannten Regeln der Verbrauch in m3 mit der Zustandszahl und dem Brennwert multipliziert. Die Zustandszahl beschreibt das Verhältnis eines Gasvolumens im Normzustand zum Gasvolumen im Betriebszustand. Der Brennwert ist der Energieinhalt in kWh pro m3 des gelieferten Erdgases.

Der Grundpreis ist der Betrag für die Bereitstellung des Zählers, Erstellung der Rechnung sowie die Kosten für Porto und Versand. Der genannte Betrag wird durch die abzurechnenden Tage dividiert, daraus ergibt sich dann der Jahresnettobetrag. Auf die ermittelten Nettobeträge wird dann die Summe für die Umsatzsteuer berechnet.
19. Netznutzungsentgelte
Entgelte des Energienetzbetreibers für den Transport und die Verteilung der Energie sowie den damit verbundenen Dienstleistungen. Sie müssen aufgrund gesetzlicher Bestimmung ausgewiesen werden. Wir geben diese Kosten lediglich weiter.
20. Verbrauchsvergleich
Hier sehen Sie Ihren Verbrauch in Relation zum durchschnittlichen Verbrauch verschiedener Haushaltsgrößen. Die Darstellung des Jahresverbrauchs gegenüber Vergleichskundengruppen erfolgt gem. § 40 Abs. 2 Nr. 6 EnWG, gem. Publikation des BMWi „Erhebung des Energieverbrauchs der privaten Haushalte für die Jahre 2011-2013, Stand März 2015.

11. Informationen zum Vertrag
Hier finden Sie die Angaben zu Ihrem Produkt, Ihrer Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist und Kündigungstermin.
14. Zählernummer
Die Zählernummer zählt neben der Kundennummer zu den persönlichen Angaben. Sie ist eine wichtige Angabe, um Sie als Verbraucher und Kunde zu identifizieren. Die Zählernummer ist direkt auf dem Zähler angegeben und wird vom örtlichen Grundversorger vergeben.
15. Ablesekennzeichnung
Die Ablesekennzeichnung erläutert Ihnen, auf welche Art der jeweilige Zählerstand ermittelt wurde. Die Ablesung kann seitens der Stadtwerke erfolgen, vom Abrechnungssystem ermittelt oder vom Kunden selbst abgelesen werden.
16. Verbrauch
Es wird die jeweilige Energiemenge genannt, die im Abrechnungszeitraum angefallen ist.
17. letzte Abrechnung
Gibt Auskunft über den Verbrauch im vorhergehenden Abrechnungszeitraum.
18. Betragsermittlung – Wasser
Der Mengenpreis ist in Mengenzonen eingeteilt. Abhängig vom Jahresverbrauch wird der Preis je Kubikmeter ermittelt. Die Preise der Mengenzonen können dem Preisblatt für Wasser entnommen werden. Der Grundpreis ist der Betrag für die Bereitstellung des Zählers, Erstellung der Rechnung sowie die Kosten für Porto und Versand. Der genannte Betrag wird durch die abzurechnenden Tage dividiert, daraus ergibt sich dann der Jahresnettobetrag. Auf die ermittelten Nettobeträge wird dann die Summe für die Umsatzsteuer berechnet.
21. Stromkennzeichnung (Energiemix)
Die nach den Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgeschriebene Stromkennzeichnung informiert über die Herkunft des bezogenen Stroms und dessen Umweltauswirkungen.

Rechnungserklärung für Abwasser

1. Kundennummer
Die Kundennummer wird jeder Person, Gruppe oder juristischen Person (Firma usw.) zugeordnet. Sie zählt neben der Rechnungseinheit und Zählernummer zu den persönlichen Angaben. Sie ist eine wichtige Angabe, um Sie als Verbraucher und Kunde zu identifizieren.
2. Rechnungseinheit
Die Rechnungseinheit bezieht sich auf die Abnahmestelle (Musterstr. 1 A). Hier sind die Stammdaten des Kunden, die Angabe zur Verbrauchsstelle, alle Verträge (Abwasser, Niederschlagswasser), die zusammen abgerechnet werden sowie alle Zahlungsvorgänge bezogen auf die Verträge erfasst.
3. Abrechnungszeitraum
Gibt an, für welchen Zeitraum die jeweiligen Gebühren ermittelt wurden. In der Regel handelt es sich um ein Jahr. Der Zeitraum kann kürzer sein, wenn Sie zwischenzeitlich zu-/umgezogen sind.
4. Objekt
Als Objekt wird der Ort bezeichnet, an dem Beiträge entnommen und genutzt werden. Es entspricht der Lieferanschrift. Dies ist im Allgemeinen eine Wohnung oder ein Geschäftslokal. Das Objekt (Adresse) kann von der Anschrift abweichen.
5. Zwischensumme
Ist die Summe der Beträge aller aufgelisteten Beitragsarten.
6. abzüglich angeforderter anteiliger Gebühren/Abschläge
Beziffert die Summe aller angeforderten Abschlagsbeträge für den Abrechnungszeitraum.
7. zuzüglich bestehender Forderungen
Summe aus angeforderten, aber nicht geleisteten Abschlagsbeträgen sowie nicht gezahlter Mahn-, Inkasso-, und Sperrkosten.
8. bestehendes Guthaben/noch zu zahlender Betrag
Gibt an, ob Sie eine Gutschrift erhalten oder eine Nachzahlung zu erbringen ist.
9. Abschlagszahlungen
Abschlagszahlungen werden in regelmäßigen Abständen für die Beitragsarten im Voraus geleistet. Sie werden anhand der aktuellen Arbeitspreise sowie des ggf. in der Vorperiode ermittelten Jahresverbrauchs berechnet.
10. Zählernummer
Die Zählernummer zählt neben der Kundennummer zu den persönlichen Angaben. Sie ist eine wichtige Angabe, um Sie als Verbraucher und Kunde zu identifizieren. Die Zählernummer ist direkt auf dem Zähler angegeben und wird vom örtlichen Grundversorger vergeben.
11. Verbrauch
Es wird die jeweilige Menge genannt, die im Abrechnungszeitraum angefallen ist.

Weitere Fragen? 

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Servicezentrum

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Telefon: Telefon: 05331 408-114

Telefax: Telefax: 05331 408-422

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