Häufige Fragen und Antworten
Hier finden Sie Antworten auf 9 wichtige Fragen zum Smart Meter-Rollout in Wolfenbüttel:
Die Stadtwerke Wolfenbüttel als grundzuständiger Messstellenbetreiber sind seit dem Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes am 02.09.2016 aufgefordert, Messstellen mit modernen Messeinrichtungen (mME) auszustatten. Verpflichtet sind die Stadtwerke Wolfenbüttel hierzu bei Zählern, die wegen einer auslaufenden Eichfrist gewechselt werden müssen (Turnuswechsel), bei Neubauten sowie bei einer größeren Renovierung des Gebäudes gem. § 29 Abs. 3 MsbG.
Bis zum Jahr 2032 hat eine flächendeckende Ausstattung mit modernen Messeinrichtungen zu erfolgen. Seit der Markterklärung im Februar 2020, sind die Stadtwerke Wolfenbüttel dazu verpflichtet, bei Kundenanlagen mit einem Verbrauch höher als 6.000kWh/Jahr intelligente Messsystem zu verbauen. Um Erfahrungen mit der neuen Technik sammeln zu können, führen wir aktuell einen Test in Ihrem Stadtteil durch und werden bei Ihnen nach MsbG §29(2) dieses intelligente Messsystem einbauen.
Eine moderne Messeinrichtung (mME) ist ein Stromzähler der neuen Generation. Diese mME erfasst alle 15 Minuten den tatsächlichen Energieverbrauch der letzten 15 Minuten und speichert diesen Wert im zählereigenen Speicher. Dieser zählereigene Speicher ist gemäß der gesetzlichen Vorgaben in der Lage, diese Viertelstundenwerte über 24 Monate zu speichern. Eine mME alleine kann keine Werte (Strommengen, Zählerstände) nach außen übermitteln.
Ein intelligentes Messsystem (iMSys) ist nun eine moderne Messeinrichtung, die mit einem Smart-Meter-Gateway verbunden ist, das zuvor durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in einem Zertifizierungsverfahren zugelassen wurde. Dadurch wird eine sichere Kommunikation zwischen Messstellenbetreiber und Zähler ermöglicht. Das intelligente Messsystem kann die von der mME erfassten Werte verschlüsselt und sicher an den zuständigen Messstellenbetreiber und weitere berechtigte Marktpartner wie z.B. Ihren Stromlieferanten übermitteln. Welche Werte dabei übermittelt werden, bestimmen Sie mit der Wahl der Art Ihrer Abrechnung (Monatsstände, Jahresstände, usw.).
Das intelligente Messsystem übermittelt die erfassten und gespeicherten Werte verschlüsselt und sicher an den zuständigen Messstellenbetreiber und weitere berechtigte Marktpartner wie z.B. Ihren Stromlieferanten. Welche Werte dabei übertragen werden, bestimmen Sie mit der Wahl der Art Ihrer Abrechnung (Monatsstände, Jahresstände, usw.). Durch Ihre getroffene Wahl ist auch gleichzeitig der Zeitpunkt der Übermittlung festgelegt (Monatsende, Jahresende, usw.).
Zu diesen festgelegten Zeitpunkten werden die Daten automatisch übertragen, Sie müssen sich darum nicht mehr kümmern.
Bei allen Zählerwechseln wird grundsätzlich eine Dokumentation des Zähleraustausches durchgeführt. Dabei wird Ihr alter Zähler vor dem Ausbau abgelesen und fotografiert. Erst danach wird dieser demontiert und durch eine moderne Messeinrichtung (mME) ausgetauscht. Entsprechend wird dann die mME abgelesen und fotografiert.
Die Wechseldaten werden zusammen mit der nächsten Abrechnung mitgeteilt.
Der Gesetzgeber hat die Preise und Abrechnung für Smart Meter reguliert und genau vorgegeben, was im Preis alles enthalten sein muss: Die Kosten für den neuen Zähler, für die Montage, für die Übertragungstechnik, für die Verschlüsselung mit einem Smart-Meter Gateway, für die Verarbeitung in einem sicheren Rechenzentrum und für die Abrechnung.
Sollte Ihr Stromlieferant die Entgelte für den Messstellenbetrieb nicht für Sie übernehmen, stellen wir Ihnen, entsprechend dem Messsstellenbetriebsgesetz, zukünftig das Entgelt für den Messstellenbetrieb direkt in Rechnung. Preisblätter und weitere Informationen können Sie hier einsehen.
In Zeiten der Energiewende wird immer mehr Energie auch beim Kunden erzeugt. Um auch in Zukunft die sichere Versorgung mit Strom zu ermöglichen, wird es immer wichtiger zu wissen, wann und wo Strom produziert und auch verbraucht wird.
Um diese Schwankungen der Produktion und des Verbrauches schnell uns sicher zu erfassen, werden intelligente Messsystemen für die sichere und standardisierte Kommunikation in den Energienetzen der Zukunft eingesetzt.
Auch um Ihnen Anhand Ihres Verbrauches in Zukunft ein passendes Angebot zur Stromversorgung machen zu können, helfen die intelligenten Messsysteme mit Ihren Informationen.
Die Verbraucher profitieren in vielfacher Hinsicht: Zum einen erhalten sie eine präzise Visualisierung ihres Verbrauchsverhaltens. Dies motiviert sie zu energiesparendem Verhalten. Zum anderen können Verbraucher Stromlieferverträge abschließen, die besser zu ihrem individuellen Verbrauchsverhalten passen und schon deshalb günstiger sind. Auch Tarife mit wirtschaftlichen Anreizen zu Verbrauchsverlagerungen sind möglich (sogenannte variable Tarife). Schließlich machen Smart-Meter eine Vor-Ort-Ablesung entbehrlich und sparen so Zeit und Geld.
Sie können dem Einbau eines iMSys nicht widersprechen, da wir als Ihr Messstellenbetreiber die gesetzliche Option zu einem flächendeckenden Einbau von iMSys unter Wahrung der gesetzlich festgelegten Preisobergrenzen nutzen.
Welche Werte übermittelt werden, bestimmen Sie mit der Wahl der Art Ihrer Abrechnung (Monatsstände, Jahresstände, usw.) Durch die Wahl, welche Werte übertragen werden sollen, ist auch gleichzeitig der Zeitpunkt der Übermittlung festgelegt (Monatsende, Jahresende, usw.).
Die Daten werden von uns als Messstellenbetreiber verwaltet und dienen in erster Linie der Stromabrechnung gegenüber den Kunden. Dafür werden diese Daten Ihrem Stromhändler übermittelt.
Der Lieferant und weitere, berechtigte Marktteilnehmer empfangen hierbei nur die Daten, die zur Ausübung ihrer Marktfunktion zwingend erforderlich sind.
Zwei Energierichtungszähler (z.B. bei EEG Anlagen) zeigen abwechselnd den Bezug oder den Verbrauch und die Einspeisung von Strom an. Die Anzeige wechselt regelmäßig im 1-2 Minutentakt. Wenn Sie keinen Strom einspeisen, steht diese Anzeigeeinheit (OBIS 2.8.0) immer auf Null. Möglicherweise haben Sie genau in dem falschen Moment auf die Anzeige gesehen, als Ihr Zähler Ihre Einspeisemenge anzeigte. Ihren Verbrauch sollten Sie dann im nächsten Takt im Display sehen können (OBIS 1.8.0).
LED 1 (grün): Das Kommunikationsmodul ist in Betrieb und wird aus dem ungezählten Bereich des Zählers mit Strom versorgt. Diese LED leuchtet dauerhaft.
LED 2 (grün): Es besteht eine gesicherte TLS Verbindung und der Zähler kann mit dem entsprechenden Tarifprofil abgefragt werden. Ist diese LED nicht an, kann der Zähler nicht abgefragt werden.
LED 3 (grün): Die Verbindung zum Zähler über das LMN Kabel ist gegeben.
LED 4 (rot): Anzeige, ob das Kommunikationsmodul mit dem Funknetz verbunden ist. Leuchtet die LED (rot), so hat das Modul keine Verbindung zum Funknetz. Eine Verbindung zum Funknetz bedeutet nicht, dass der Zähler abgefragt wird (siehe LED2).
Von Gesetzes wegen muss die Stromversorgung des intelligenten Messsystems (iMSys) vor der eigentlichen Messung liegen, was bedeutet, dass die Stadtwerke Wolfenbüttel die Stromkosten der Messung und Messwertübermittlung tragen. Für Sie fallen durch das iMSys keine zusätzlichen Verbräuche an.