Pressemitteilung | 14.04.2026
Niedersächsischer Windstrom für Wolfenbüttel
Stadtwerke schließen Stromliefervertrag mit Uniper – Vertrag bringt Flexibilität im Stromeinkauf und sichert Weiterbetrieb von Windenergieanlagen nach Förderende
WOLFENBÜTTEL. Die Stadtwerke Wolfenbüttel gehen den nächsten Schritt für eine verlässliche und zukunftsfähige Stromversorgung. Sie haben dazu im Oktober 2025 einen Stromliefervertrag für Windenergie aus Niedersachsen geschlossen, der jetzt startet. Der Vertrag mit dem europäischen Energieunternehmen Uniper umfasst rund 8,6 Gigawattstunden aus sechs Windenergieanlagen im niedersächsischen Windpark Stotel. Die vereinbarte Strommenge deckt rechnerisch den Bedarf von rund 2.600 Haushalten. „Mit diesem Vertrag entwickeln wir unsere Rolle als Energielieferant gezielt weiter“, sagt Vera Steiner, kaufmännische Geschäftsführerin und Sprecherin der Stadtwerke Wolfenbüttel. „Wir sichern uns und unseren Kundinnen und Kunden damit erneuerbaren Strom aus einem niedersächsischen Windpark und bleiben zugleich flexibel, um auf neue Marktpreise und veränderte Rahmenbedingungen zu reagieren.“
Mehr Steuerung beim Stromeinkauf
Bei dem Stromliefervertrag handelt es sich um ein sogenanntes Power Purchase Agreement, kurz PPA. Das ist ein Vertrag, mit dem Strom direkt eingekauft wird, meist aus erneuerbaren Energien. Die Stadtwerke Wolfenbüttel sichern sich damit einen Teil ihres Strombedarfs direkt aus dem Windpark Stotel. Diese Menge müssen sie also nicht am Markt einkaufen, wenn Strom vielleicht gerade knapp und teuer ist. Für Kundinnen und Kunden kann das starke Preisschwankungen abmildern.
Der Vertrag zwischen den Stadtwerke Wolfenbüttel und Uniper läuft zunächst ein Jahr und wird danach neu verhandelt. Das gibt den Stadtwerken Flexibilität im Stromeinkauf: So binden sie sich nicht über viele Jahre an einen festen Preis, sondern können jedes Jahr nachverhandeln, je nachdem wie sich die Strompreise und der Strombedarf ihrer Kundinnen und Kunden entwickeln. Beide Seiten wollen auch über das erste Vertragsjahr hinaus zusammenarbeiten.
Windenergieanlagen laufen nach Förderende weiter
Der Stromliefervertrag bringt noch einen weiteren Vorteil mit sich: Er ermöglicht den Weiterbetrieb bestehender Windenergieanlagen. Bei dem Windpark Stotel handelt es sich um sogenannte Post-EEG-Anlagen. Das sind Windenergieanlagen, deren Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz bereits ausgelaufen ist. Damit solche Anlagen weiterhin wirtschaftlich betrieben werden können, brauchen ihre Betreiber neue Wege für die Vermarktung des erzeugten Stroms.