Hochlastzeitfenster
In unserem Netzgebiet gelten die folgenden Hochlastzeitfenster gemäß dem „Leitfaden zur Genehmigung individueller Netzentgeltvereinbarungen nach § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV“ sowie den Beschlüssen BK4-12-1656 und BK4-13-739 der Bundesnetzagentur.
Die angegebenen Hochlastzeitfenster beziehen sich jeweils auf den gesamten Zeitraum und nicht auf einzelne Viertelstundenwerte. So umfasst beispielsweise das Zeitfenster „08:00 – 09:15 Uhr“ den Zeitraum von 08:00:00 Uhr bis 09:14:59 Uhr.
Die Hochlastzeitfenster gelten ausschließlich an Werktagen. Wochenenden, gesetzliche Feiertage sowie die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr werden als Nebenzeiten behandelt. Brückentage werden hingegen wie reguläre Werktage berücksichtigt.