Technischer Mitarbeiter der Stadtwerke Wolfenbüttel

So nehmen Sie Ihre Strom- , Gas- oder Wasseranschluss in Betrieb

 

Wenn Sie eine Strom-, Gas- oder Wasseranschluss in Betrieb nehmen möchten, muss ihr Installateur dies bei Ihrem Netzbetreiber beantragen. Und damit das reibungslos funktioniert, stellen wir, die Stadtwerke Wolfenbüttel, folgende Unterlagen als Download auf dieser Seite bereit: 

  • Formulare zur Inbetriebsetzung
  • Informationen rund um die Inbetriebsetzung für die Sparten Strom, Gas und Wasser
  • Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten
     

Zunächst melden Sie bitte die Inbetriebsetzung Ihres Anschlusses bei unserem Team vom Messmanagement an. Dafür stehen folgende Formulare für Sie bereit:

Inbetriebsetzungsformular Gas
Inbetriebsetzungsformular Strom 
Inbetriebsetzungsformular Wasser 
Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Den entsprechenden Antrag füllen Sie bitte vollständig aus und senden ihn an Inbetriebsetzung@stadtwerke-wf.de.
Sobald Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, prüft ein Mitarbeiter vom Messmanagement Ihren Anmeldewunsch. Sollten wir noch weitere Informationen von Ihnen benötigen, meldet sich das Team Messmanagement bei Ihnen. Beachten Sie bitte, dass wir bei der Vielzahl der Anträge eine interne Bearbeitungszeit von circa 10 Arbeitstagen benötigen.

So klappt der Einbau der Messeinrichtungen und Inbetriebsetzung

Sie möchten einen Zähler setzen lassen? Wählen Sie hierfür eine der folgenden Rufnummern. Unser Team vom technischen Service vereinbart dann einen Termin mit dem Installateur. 

Ihre Ansprechpartner:

Jörg Ahrend

Jörg Ahrend

Ansprechpartner für Fragen zu Strom

Telefon: Telefon: 05331 408-210

Sascha Karger

Sascha Karger

Ansprechpartner für Fragen zu Gas / Wasser

Telefon: Telefon: 05331 408-320

Bitte beachten Sie, dass die Zählerplätze für die Messeinrichtungen den geltenden technischen Bestimmungen entsprechen müssen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem Reiter „Hausanschluss“.

Die Messeinrichtungen für Strom und Gas muss nicht unser Team einbauen. Alternativ können Sie 

  • einen Dritten im Sinne von § 5 Messstellenbetriebsgesetz beauftragen oder
  • den Messstellenbetrieb selbst übernehmen, soweit Sie als Betreiber der Messstelle die gesetzlichen Anforderungen selbst erfüllen, die das Messstellenbetriebsgesetz an einen Dritten stellt. Die Einzelheiten regelt das Messstellenbetriebsgesetz.
     

Wenn Sie sich mit dem Einbau der Messeinrichtungen für uns entscheiden, übernehmen wir gleichzeitig die Inbetriebsetzung Ihres Anschlusses.

Welche Kosten kommen auf Sie zu? 

Jede Inbetriebsetzung eines Anschlusses stellen wir pauschal in Rechnung. Die Kosten dafür entnehmen Sie bitte den Preisblättern. Diese finden Sie hier: 

Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen zur NDAV
Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen zur NAV
Preisblatt Allgemeiner Tarif für Wasser