Finanzielle Förderung allgemein: Veräußerungsformen des EEG im Überblick 

 

Für EEG-Anlagen, deren installierte Leistung über 100 kW liegt, ist die Direktvermarktung verpflichtend. Eine Einspeisevergütung kann dann nur ausnahmsweise in Form der sog. Ausfallvergütung nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 EEG in Anspruch genommen werden. Für Betreiber von EEG-Anlagen mit einer installierten Leistung bis 100 kW besteht auch die Möglichkeit der Förderung über die Einspeisevergütung.
Eine Übersicht über die Fördersätze von Solar-, Windenergieanlagen an Land und Biomasseanlagen erhalten Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur.
Die Förderung nach dem EEG ist u. a. an die Voraussetzung geknüpft, dass ausschließlich erneuerbare Energien oder Grubengas eingesetzt werden. Ein „Mischeinsatz“ lässt das EEG nicht zu.

Förderung von Strom aus KWK-Anlagen

KWK-Anlagenbetreiber können eine finanzielle Förderung in Form des KWK-Zuschlages erhalten. Diese Förderung betrifft vornehmlich in das Netz für die allgemeine Versorgung eingespeiste Strommengen, in bestimmten im KWKG geregelten Ausnahmefällen aber auch selbst verbrauchte Strommengen oder solche, die in einer Kundenanlage oder einem geschlossenen Verteilernetz verbraucht werden. Die Höhe der Förderung bestimmt sich in Abhängigkeit der Leistung, des Zeitpunktes der Aufnahme des Dauerbetriebs der Anlage und ggf. des Ausschreibungsergebnisses. Weitere Einzelheiten zur KWK-Förderung erhalten Sie auf der Seite des BAFA.
Eine gleichzeitige Förderung nach dem EEG und nach dem KWKG ist ausgeschlossen, vgl. § 1 Abs. 3 KWKG. 

Ausschreibungspflicht

Neu zu errichtende Wind-, Solar- und Biomasseanlagen ab einer bestimmten installierten Leistung unterliegen einer Pflicht zur Teilnahme an Ausschreibungen nach dem EEG, um eine finanzielle Förderung nach dem EEG beanspruchen zu können. Auch für KWK-Anlagen, die über eine elektrisch installierte Leistung zwischen 1 und 50 MW verfügen sowie für innovative KWK-Systeme ist die Inanspruchnahme des KWK-Zuschlages von der Teilnahme an einer Ausschreibung abhängig.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur.

Gesetzliche Grundlagen

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG)

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