Häufige Fragen und Antworten
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein um den WF-wärme Strom abschließen zu können?
Sie benötigen zusätzlich zu Ihrem Hausstromzähler einen zweiten bei den Stadtwerken Wolfenbüttel angemeldeten Stromzähler und ein Schaltgerät um den WF-wärme Strom abschließen zu können.
Was kann ich machen, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind?
Sie setzen sich mit dem Elektriker Ihres Vertrauens zusammen und dieser prüft die Möglichkeit zur Installation eines zweiten Zählers und eines Schaltgerätes. Hat Ihr Elektriker die Voraussetzung zum Einbau geschaffen und die Anmeldung des Zählers bei uns durchgeführt, wird der zweite Zähler durch die Stadtwerke Wolfenbüttel montiert. Mit dem neu montierten Zähler können Sie nun den WF-wärme Strom bei uns abschließen.
Warum ist der WF-wärme Strom so günstig?
Aufgrund der steuerbaren Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG wird ein reduziertes Netzentgelt erhoben. Man kann hier von einer Win-win-Situation sprechen. Zum einen profitieren wir bei zeitlich und lokalen Netzengpässen von der Steuerbarkeit Ihrer Verbrauchseinrichtung und können somit für Netzentlastung sorgen, zum anderen profitieren Sie vom günstigen Strompreis.
Brauche ich einen WF-wärme Strom, wenn ich schon einen WF-charge Strom habe?
Nein, denn sowohl bei der Wallbox als auch bei der Wärmepumpe handelt es sich um steuerbare Verbraucheinrichtungen nach § 14a EnWG. In diesem Fall können Sie Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung (Wärmepumpe) ganz einfach parallel zu Ihrer bestehenden Wallbox installieren. Die Abrechnung erfolgt zu gleichen Konditionen über Ihren WF-charge Strom-Tarif.