Energiemarkt aktuell – Informationen für unsere Kunden

Die Energiekrise betrifft uns alle. Und zwar nicht nur in Nachrichten und in politischen Debatten, sondern ganz real, heute und im Alltag. Wir lotsen Sie durch diese Zeit. Mit Hintergrundwissen und Tipps rund um das große Thema Energie.

Top-Thema

Beendigung der Energiepreisbremsen und auslaufen der Mehrwertsteuersenkungen für Gas / Wärme 

Die Energiepreisbremsen werden nicht über den 31. Dezember 2023 hinaus verlängert. Die Mehrwertsteuersenkung für Gas / Wärme gilt bis zum 31. März 2024. 

Stadtwerke Wolfenbüttel entlasten Energiekunden

Aktuell

Zum 1. März senken die Stadtwerke Wolfenbüttel beim Gas den Arbeitspreis (netto) in allen Tarifen um rund 13 Prozent und reagiert damit auf die Haushaltsmaßnahmen, die seitens der Bundespolitik veranlasst wurden und den Geldbeutel der Bürgerinnen und Bürger belasten. Mit der Preissenkung kommen die Stadtwerke Wolfenbüttel Ihnen gleich doppelt entgegen: und kompensieren die anstehende Wiederanhebung der Mehrwertsteuer von 7 auf 19 Prozent; zudem übernehmen sie die mehr als geplant gestiegenen CO2-Kosten für Sie.

Auch beim Strom springen die Stadtwerke Wolfenbüttel für Sie in die Bresche. Obwohl sich die Übertragungsnetzentgelte für das Jahr 2024 verdoppeln, geben die Stadtwerke Wolfenbüttel dies zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht an Sie weiter, sondern hält die Strompreise konstant.

CO2-Preis steigt mehr als geplant

Im vergangenen Dezember hat die Bundesregierung entschieden, dass der CO2-Preis zum 1. Januar 2024 nicht wie geplant auf 40 Euro, sondern auf 45 Euro pro Tonne steigt. Das Heizen mit Öl und Gas wird damit teurer. 2023 lag der CO2-Preis noch bei 30 Euro pro Tonne. Bei einem älteren Einfamilienhaus, das etwa 20.000 Kilowattstunden Gas pro Jahr verbraucht, bedeutet der Sprung beim CO2-Preis rund 60 Euro Mehrkosten in diesem Jahr. Mit der Senkung des Arbeitspreises beim Gas gleichen die Stadtwerke Wolfenbüttel auch diese Teuerung für Sie aus.

Umsatzsteuer für Gas und Wärme

Im Rahmen der staatlichen Hilfsmaßnahmen durch die Energiekrise hatte die Bundesregierung die Mehrwertsteuer für Gas und Wärme von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Diese Absenkung ist im Gesetz bis Ende März 2024 befristet. Als Kunde der Stadtwerke Wolfenbüttel werden Sie diesen Preissprung nicht spüren, da er durch die Preissenkung mehr als aufgewogen wird.

Kein Zuschuss mehr für Netzentgelte

Netzentgelte sind der Preis für Nutzung, Unterhalt und Ausbau des Stromnetzes und werden von den Netzbetreibern errechnet, von der Bundesnetzagentur genehmigt und sind ein fester und separat ausgewiesener Bestandteil des Strompreises. Die staatliche Bezuschussung der Übertragungsnetzentgelte mit 5,5 Milliarden Euro wurde im Zuge der Haushaltsdebatte im vergangenen Dezember durch die Bundesregierung überraschend gestrichen, was eine Anhebung der Netzentgelte erforderlich machte. Die Stadtwerke Wolfenbüttel haben beschlossen, auch diese Mehrkosten nicht an Ihre Kunden weiterzugeben.

Zum Nachlesen

So funktionierten die Gas- und Strompreisbremsen

Bei privaten Haushalten und Unternehmen, die jährlich weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden an Gas verbrauchen, galt: Der Staat übernimmt für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs aus September 2022 den Anteil am Preis, der oberhalb der Preisbremsen liegt. Für Gas lag dieser bei 12 ct/kWh (brutto) und für Wärme bei 9,5 ct/kWh (brutto). Der Bund glich dabei den Differenzbetrag zum vertraglich vereinbarten Preis aus. Für die verbliebenen 20 % zahlten Sie den mit uns vereinbarten Preis. 

Bei Privathaushalten und Kleingewerbe mit einem jährlichen Stromverbrauch von bis zu 30.000 kWh übernahm der Staat ebenfalls für 80 % der aktuellen Jahresverbrauchsprognose den Anteil am Preis, der oberhalb der Preisbremse lag. Bei Strom lag diese bei 40 ct/kWh (brutto). Für die verbliebenen 20 % zahlten Sie den mit uns vereinbarten Preis.

Gut zu wissen

  • Die Preisbremsen traten am 1. März 2023 in Kraft und liefen zum 31. Dezember 2023 aus
  • Wurden von der Bundesregierung ins Leben gerufen , um die stark gestiegenen Energiepreise für Haushalte und Unternehmen abzufedern

80 %

Ihres Strom- und Gasverbrauchs erhielten Sie zum gedeckelten Preis

80

Strom

40 Cent
pro Kilowattstunde

Gas

12 Cent
pro Kilowattstunde

Wärme

9,5 Cent
pro Kilowattstunde

20 %

Ihres restlichen Verbrauchs zum

20

Standardpreis

Fragen und Antworten zur Strom- und Gaspreisbremse

Wie funktionierte die Umsetzung der Preisbremsen? 

Wie funktionierten die Preisbremsen ab März 2023?

Ab wann verringern sich meine Abschläge?

Die Abschlagsreduzierung beginnt ab März 2023. Sie erhalten rechtzeitig von uns eine Information über Ihre neuen Abschlagsbeträge bis zur nächsten Rechnung. Die Entlastungsbeträge aus dem Januar und Februar 2023 werden berücksichtigt.

Gelten die Preisbremsen für den Arbeits- und den Grundpreis?

Nein. Die Preisbremsen gelten nur für den Arbeitspreis, also für den Preis pro Kilowattstunde (kWh). Der Grundpreis ist von den Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme nicht betroffen und bleibt bestehen wie vertraglich vereinbart. 

Ich habe einen Dauerauftrag, was muss ich tun?

Aufgrund der Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme verändert sich Ihr Abschlag. Wir haben Sie darüber rechtzeitig schriftlich informiert. Bitte passen Sie nach Erhalt des Schreibens Ihre monatliche Zahlung oder Ihren Dauerauftrag an.

Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, dann müssen Sie nichts tun. Wir buchen mit Start der Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse automatisch den neuen Abschlagsbetrag bei Ihnen ab. Über Ihren neuen Abschlag werden Sie rechtzeitig schriftlich informiert.

Bei mir hat sich der Verbrauch im letzten Jahr geändert. Wie berechnen Sie die Entlastung für mich?

Grundlage für die Berechnung der Strompreisbremse ist laut Gesetz die uns aktuell vorliegende "Verbrauchsprognose" des örtlichen Netzbetreibers. Diese basiert in der Regel auf dem zuletzt abgerechneten Jahresverbrauch. Sollte kein Verbrauch vorliegen, weil Sie zum Beispiel gebaut haben, wird eine Schätzregel angewendet. 

Die Berechnung der Gaspreisbremse erfolgt anhand des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs, den wir vom Netzbetreiber erhalten. Hierbei handelt es sich um den gleichen Wert, der bereits für die Ermittlung der Soforthilfe Dezember herangezogen wurde.

Wie werde ich als Mieter entlastet? Wie als Wohnungseigentümergemeinschaft?

Die meisten Mieter zahlen ihren Gasverbrauch über die Nebenkosten. Der Gasvertrag besteht zwischen dem Vermieter und dem Energieversorger. Deshalb erhalten Sie die Entlastung nicht direkt von Ihrem Versorger. Natürlich müssen die Vermieter oder die Verwaltung im Fall einer Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft (WEG) die Entlastung an ihre Mieter im Rahmen der Betriebskosten­abrechnung weitergeben. 

Läuft die Deckelung der Strom- und Gaspreise irgendwann aus?

Die Preisbremse für Strom und Gas ist im aktuell gültigen Gesetz zum 31.12.2023 befristet. Eine Verlängerung bis 30. April 2024 hält sich die Bundesregierung offen.

Lohnt es sich überhaupt noch, Energie zu sparen?

Ja, sparen lohnt sich mehr denn je!

Zum einen, weil nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs staatlich unterstützt wird. Sie erhalten für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs den vergünstigten Preis. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie den Vertragspreis.

Und es gibt einen weiteren Grund: Mit der Jahresabrechnung wird wie jedes Jahr der tatsächliche Verbrauch abgerechnet. Sie erhalten den staatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 80 % des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs für Gas immer. Wer es schafft, seinen Verbrauch unter die 80 %-Marke zu drücken, spart am Ende des Jahres im Rahmen der Abrechnung bares Geld. Energie sparen belohnt der Staat also besonders.

Welche Regelungen gelten für große Unternehmen?

Wie funktionieren die Regelungen für größere Letztverbraucher, beispielsweise Unternehmen?

Zu den mittleren und großen Unternehmen werden Firmen mit einem Jahresverbrauch von mehr als 30.000 kWh bei Strom gezählt. Bei diesen wird der Preis bei 13 Cent (zuzüglich Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich der Umsatzsteuer) für 70 Prozent des gemessenen Jahresverbrauchs von 2021 als Basis genommen. Verbrauchen sie mehr, zahlen auch Unternehmen den regulären Marktpreis, den sie mit ihrem Versorger vertraglich vereinbart haben. 

Bei der Gaspreisbremse unterscheidet man Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von über 1,5 Mio. kWh und registrierender Leistungsmessung. Sie erhalten von ihren Lieferanten 70 Prozent ihres Erdgasverbrauchs im Jahr 2021 zu garantierten 7 Cent je Kilowattstunde. 

Für Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) und einem Gasverbrauch unter 1,5 Mio. kWh im Jahr gelten die gleichen Preisbedingungen wie für Kunden mit Standardlastprofil.

Beim Wärmeverbrauch wird der Preis auf 7,5 Cent je Kilowattstunde gedeckelt, ebenfalls für 70 Prozent des Verbrauchs im Jahr 2021. Für den übrigen Verbrauch zahlt auch die Industrie den regulären Marktpreis.

Ab wann verringern sich diese Abschläge?

Bei großen Unternehmen mit einem hohen Jahres­verbrauch – über 30.000 kWh bei Strom bzw. über 1,5 Millionen kWh bei Gas und Wärme – greift die Preisbremse bereits ab Januar 2023. Es wurden alle Unternehmen per Anschreiben informiert.

Aus welchen Herkünften gibt es überhaupt Erdgas in Deutschland

Anfang 2022 stammte das in Deutschland eingesetzte Erdgas in der Regel aus drei Ländern: 
Russland (etwa 55 %), Norwegen (30 %) und den Niederlanden (12 %). Aus Deutschland selbst kommt kaum noch Gas. 

Seit dem Krieg in der Ukraine ist die Bundesregierung bestrebt, Importe aus Russland zu reduzieren, bis Ende Juni waren es 26 % des von Deutschland importierten Erdgases. In der Folgezeit hat Russland seine Erdgasexporte über die Nord Stream 1 Pipeline weiter gedrosselt und bis August 2022 vollständig eingestellt. Ende September gab es sowohl auf Nord Stream 1 als auch auf die nicht in Betrieb genommene Pipeline Nord Stream 2 Anschläge. 

Die weggefallenen russischen Mengen wurden zuletzt durch höhere Liefermengen aus westlichen und nördlichen Nachbarländern, ein erstes verfügbares Terminal zur Anlandung von Flüssigastankern und Energieeinsparungen ausgeglichen. Zu Beginn des Jahres 2023 war Norwegen die wichtigste Erdgasbezugsquelle für Deutschland, gefolgt von den Niederlanden und Belgien. In Belgien und den Niederlanden liegen große Häfen, in denen Schiffe das Flüssigerdgas LNG anlanden. Von den Häfen gelangt das Gas über Pipelines nach Deutschland. 
Quelle: Statista Research Department, 3/2023)

Versorgungssicherheit

Notfallplan Gas

Um eine sichere Gasversorgung in Deutschland zu gewährleisten, gibt es den Notfallplan Gas. Dieser kennt drei Eskalationsstufen. Momentan gilt die zweite Stufe – die sogenannte Alarmstufe. 

Was ist der Notfallplan Gas

Der „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ soll eine sichere Gasversorgung gewährleisten. Er kennt drei Stufen: die Frühwarnstufe, die Alarmstufe und die Notfallstufe.

1. Frühwarnstufe – ausgerufen am 30.3.2022 

Die Gasversorger und die Betreiber der Gasleitungen werden verpflichtet, regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einzuschätzen. Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber ergreifen marktbasierte Maßnahmen, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten. 

2. Alarmstufeausgerufen am 23.6.2022

In der Alarmstufe beobachtet die Bundesregierung die Gasversorgungslage genau, in Abstimmung mit Gasversorgern und Betreibern der Gasleitungen und Gasspeicher. Die Informationspflichten der Gasnetzbetreiber an die Bundesnetzagentur erhöhen sich: Die Unternehmen sind jetzt verpflichtet, engmaschig aktuelle Daten wie Gasfluss, Netzkapazitäten und den Zugriff auf Speicher an die Bundesnetzagentur zu melden. So behält die Politik gemeinsam mit Unternehmen der Energiewirtschaft die Lage genau im Auge. 

Weiterhin kümmern sich Marktakteure weitgehend selbstständig um die Entspannung der Lage. Wenn jedoch die Unternehmen wirtschaftlich stark unter Druck geraten, kann die Bundesregierung tätig werden, um die Zahlungsfähigkeit zu gewährleisten. Zu den möglichen Hilfen zählen Neuerungen aus dem Energiesicherungsgesetz. 

Die Alarmstufe ermöglicht es außerdem weitere Schritte einzuleiten: Am 8. Juli 2022 hat das Ersatzkraftwerkbereithaltungsgesetz den Bundesrat passiert. Jetzt können Öl- und Kohlekraftwerke aus der Reserve wieder für die Stromproduktion in Betrieb genommen werden. Infolgedessen können freiwerdende Gasmengen in die Speicher fließen, anstatt für die Stromerzeugung eingesetzt zu werden. 

Privatkunden gelten nach dem Gesetz als "besonders geschützt", für sie hat das Ausrufen der Alarmstufe zunächst keine unmittelbare Ausrufung. Aber auch private Haushalte sind aufgerufen, Energie einzusparen.

3. Notfallstufe

Wenn die Maßnahmen der Frühwarn- oder der Alarmstufe nicht ausreichen oder eine dauerhafte Verschlechterung der Versorgungssituation eintritt, kann die Bundesregierung per Verordnung die Notfallstufe ausrufen. In der Notfallstufe kann der Staat umfangreich in die Gasversorgung und -verteilung eingreifen. Ziel ist es, die Belieferung geschützter Kunden zu gewährleisten – dazu zählen Privathaushalte, Krankenhäuser und soziale Einrichtungen. Die Bundesnetzagentur wird in dieser Stufe als Bundeslastverteiler tätig und übernimmt hoheitliche Pflichten. Dazu zählt auch die Anordnung zu Abschaltungen im Gasnetz. In diesem Fall kommen jene Abschaltreihenfolgen zum Tragen, die seit Eintreten der Frühwarnstufe nach Kriterien der Bundesnetzagentur festgelegt wurden. 

Das Eintreten der einzelnen Krisenstufen ist abhängig vom Schweregrad der Störung, den erwarteten ökonomischen und technischen Auswirkungen und der Dringlichkeit der Störungsbeseitigung auf nationaler Ebene. Die Stufen müssen nicht nacheinander ausgerufen werden. Je nach Schweregrad kann auch sofort die Alarm- oder Notfallstufe festgestellt werden.

Was bedeutet die Alarmstufe für Privathaushalte?

Die Versorgungssicherheit mit Gas ist aktuell gewährleistet, aber angespannt. Die Marktakteure, also auch wir, sind aufgefordert uns um eine Entspannung der Lage zu bemühen. 

Bestimmte Verbrauchergruppen werden besonders geschützt

Sollte es je zu Engpässen kommen, sind wir gut vorbereitet. Wenn eine Verschlechterung der Versorgungssituation eintritt, kann die Bundesregierung die Notfallstufe ausrufen. Dann übernimmt die Bundesnetzagentur das Heft des Handelns und wird zum „Bundeslastverteiler“. In enger Abstimmung mit den Netzbetreibern kann sie Bezugsreduktionen verfügen. Bestimmte Verbrauchergruppen sind aber besonders geschützt. Zu diesen gehören Haushalte, soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser und Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen.

Energiepreise einfach erklärt

Strom- und Gaspreis in Deutschland bestehen in der Regel aus einem Grund- und einem Arbeitspreis. Der Grundpreis ist verbrauchsunabhängig und deckt die Fixkosten für den Anschluss, die Instandhaltung des Netzes, die Installation der Zähler oder die Rechnungslegung. Der Grundpreis nimmt in der Regel nur einen sehr geringen Teil des Gesamtpreises ein. 

Über den Arbeitspreis wird der tatsächliche Verbrauch pro Kilowattstunde abgerechnet. Er umfasst Steuern und Abgaben, Netznutzungsentgelte sowie die bestimmten Kosten pro genutzter Kilowattstunde und ist damit an den Verbrauch gekoppelt. 

Während die staatlich veranlassten Kosten sowie die Netz- und Messentgelte zentral festgelegt werden, unterliegen die Kosten der Energiebeschaffung den Marktbewegungen an den Energiebörsen. Energie an der Börse wird immer dann teurer, wenn eine hohe Nachfrage auf ein geringes Angebot trifft.

Mehr zu den einzelnen Bestandteilen, aus denen sich Strom- und Gaspreis zusammensetzen: 

Zusammensetzung des Gaspreises

Ihr Gaspreis setzt sich aus 3 Bestand­teilen zusammen

13 % *

Steuern, Abgaben und CO2-Preis

Ein großer Teil des Gaspreises besteht aus staatlich veranlassten Steuern, Abgaben, Umlagen und Mehrbelastungen. Diese werden von allen Gaskundinnen und -kunden über den Gaspreis getragen.

11 % *

Netzentgelte und Entgelte für den Messstellenbetrieb

Für die Nutzung und Wartung der Gasnetze sowie der Gaszähler erheben der Netz- und der Messstellenbetreiber die für alle Gasvertriebe geltenden Entgelte.

76 % *

Gasbeschaffung, Vertrieb

Dieser Bestandteil des Preises wird durch den Wettbewerb im Gasmarkt bestimmt. 

* Durchschnittliche Zusammensetzung des Gaspreises in Deutschland eines durchschnittlichen Ein-Familienhauses mit Erdgas-Zentralheizung (Datenquelle:  Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V., Januar 2023)

Insgesamt gibt es verschiedene Steuern, Abgaben und Umlagen auf den Gaspreis:

0,546 ct/kWh

Kosten für Emissionszertifikate 2022 („CO2-Preis“)

0,55 ct/kWh

Energiesteuer

0,27 ct/kWh

Konzessionsabgabe

Ab 1. Oktober zusätzlich

0,059 ct/kWh

Speicherumlage

0,57 ct/kWh

Bilanzierungsumlage

____________________________________

zzgl. 7 % Umsatzsteuer

Die reduzierte Umsatzsteuer gilt befristet vom 1.10.2022 bis 31.3.2024

Quelle: BDEW, Stand 01/2023

Kurz erklärt

CO2-Preis

Die Kosten für Emissionszertifikate wurden im Rahmen des Klimapakets mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) eingeführt. Dieses Gesetz verpflichtet Energieversorger seit 2021 für das Gas, das sie verbrauchen oder an ihre Kunden liefern, sogenannte Emissionszertifikate einzukaufen. Der Kaufpreis ist dann am Ende auch ein Teil der Gasrechnung.  

Ziel ist es, CO2-Emissionen zu reduzieren. Denn wenn Gas mehr kostet, sinkt der Verbrauch und führt damit auch zu weniger umweltschädlichen CO2-Emissionen. Das eingenommene Geld wird in Klimaschutzmaßnahmen gesteckt und für Entlastungen der Bürger genutzt – zum Beispiel bei Stromkosten. 

Der neue CO2-Preis beträgt seit Januar 2021 zunächst 25 Euro. Danach wird er schrittweise auf bis zu 55 Euro pro Tonne CO2 im Jahr 2025 steigen. Für das Jahr 2026 soll ein Preiskorridor von mindestens 55 und höchstens 65 Euro gelten. 

Energiesteuer

Die Energiesteuer wird nach dem Energiesteuergesetz erhoben.  Damit sollen Anreize geschaffen werden, den Energieverbrauch zu senken und Ressourcen schonende Produkte nachzufragen und zu entwickeln. 

Konzessionsabgabe

Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Kommune dafür, dass Straßen und Wege für den Betrieb von Versorgungsleitungen benutzt werden können. Ihre Höhe variiert in Abhängigkeit von der Gemeindegröße. (§2 der Konzessionsabgabenverordnung (KAV).

Speicherumlage

Die Gasspeicher dienen der Versorgungssicherheit. Im Winter wird deutlich mehr Gas benötigt, als importiert werden kann. Der Ausgleich erfolgt über die eingespeicherten Mengen. Wegen des kalten Winters 2021 waren die Speicher kaum noch gefüllt. Ziel ist es nun, die gesetzlich vorgegebenen Füllstände zu erreichen. Mit dieser Aufgabe ist die Trading Hub Europe beauftragt. Die Kosten für den Einkauf der erforderlichen Gasmengen werden über die Speicherumlage auf alle Kunden verteilt. Den Mindestwert der Speicherstände hat der Gesetzgeber genau festgelegt: zum 1. September 75 Prozent, zum 1. Oktober 85 Prozent und zum 1. November 95 Prozent. 

Die Gasspeicherumlage liegt bei 0,059 Ct/kWh. Die Anpassung ist alle sechs Monate möglich. Es gibt für die erste Umlageperiode eine Ausnahme: Hier ist eine Anpassung bereits nach drei Monaten, also am 31.12.2022, möglich.

Bilanzierungsumlage

Die Bilanzierungsumlage gibt es schon seit 2015 – sie lag zuletzt bei 0 Cent. Seit 1. Oktober beträgt sie für Haushaltskunden ein Jahr lang 0,57 Cent pro Kilowattstunde netto; bei Großabnehmern beträgt die RLM-Bilanzierungsumlage 0,39 Cent pro Kilowattstunde netto. Sie wird für den sogenannten Regelenergieausgleich erhoben.  

Regelenergie wird im Gasnetz benötigt, um die Differenz zwischen Ein- und Ausspeisungen von Erdgas auszugleichen und damit den Druck stabil zu halten. Alle 12 Monate wird der Betrag vom sogenannten Marktgebietsverantwortlichen, der Trading Hub Europe (THE), neu berechnet und erhoben. Der Betrag deckt die Kosten des Regelenergieausgleichs.

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer gilt für alle Bestandteile des Gaspreises und wird befristet auf 7 % reduziert.

Zusammensetzung des Strompreises

Ihr Strompreis setzt sich aus 3 Bestand­teilen zusammen

26 % *

Steuern, Abgaben und CO2-Preis

Ein großer Teil des Strompreises besteht aus staatlichen Steuern, Abgaben und Umlagen. Diese werden von allen Stromkunden über den Strompreis getragen. Im Bundesdurchschnitt machen sie inzwischen etwa 39 Prozent des Strompreises (brutto) aus. 

Zum 1. Juli 2022 hat die Bundesregierung beschlossen, die EEG-Umlage zur Förderung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien zu streichen. 

20 % *

Netzentgelte

Für die Nutzung der Stromnetze, also den Transport und die Verteilung von Energie, erheben die Netzbetreiber die für alle Stromvertriebe geltenden Netzentgelte. Sie sind regional zum Teil sehr unterschiedlich. Im Bundesdurchschnitt belaufen sie sich auf etwa 22 Prozent des Strompreises. 

54 % *

Strombeschaffung, Vertrieb

Dieser Kostenbestandteil wird durch den Wettbewerb im Strommarkt bestimmt. Die Kosten entstehen für den Stromeinkauf, die Verwaltung und den Vertrieb. Sie sind 2022 aufgrund der stark angestiegenen Energiepreise im Großhandel für Haushaltstarife stark gestiegen. 

* Durchschnittliche Zusammensetzung des Strompreises für einen Haushalt in Deutschland mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh (Datenquelle:  Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V., Stand 1/2023. )

Insgesamt gibt es sechs verschiedene Steuern, Abgaben und Umlagen auf den Strompreis:

2,05 ct/kWh

Stromsteuer

1,59 ct/kWh

Konzessionsabgabe (Wegenutzentgelte an Gemeinden)

0 ct/kWh

Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) - bis 30.  Juni, 3,723 Cent; abgeschafft zum 1.1.2023

0,357 ct/kWh

Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Umlage)

0,417 ct/kWh

Umlage nach §19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung (NEV-Umlage)

0,591 ct/kWh

Umlage nach §1f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetztes (Offshore-Netzumlage)

0,0 ct/kWh

Umlage nach §18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten

____________________________________

zzgl. 19% Umsatzsteuer

Auf alle Bestandteile des Strompreises

Quelle: BDEW, Stand 1/2023 - die Angaben beziehen sich auf Kundinnen und Kunden mit einem Standard-Last-Profil (SLP)

Kurz erklärt

Stromsteuer

Die Stromsteuer ist eine durch das Stromsteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch. Sie gilt seit April 1999.

Konzessionsabgabe

Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Kommune dafür, dass Straßen und Wege für den Betrieb von Versorgungsleitungen benutzt werden können. Ihre Höhe variiert in Abhängigkeit von der Gemeindegröße(§2 der Konzessionsabgabenverordnung (KAV).

KWK-Umlage

Mit der KWK-Umlage wird die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme gesetzlich gefördert. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Belastungen werden bundesweit an die Letztverbraucher weitergegeben.

§ 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage

Mit der § 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage wird die Entlastung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten gesetzlich finanziert. Die aus diesen Entlastungen entstehenden Kosten werden bundesweit an alle Letztverbraucher weitergegeben. Mit der Umlage werden ebenfalls Ausgleichszahlungen berücksichtigt, die aus der Freistellung von den Entgelten für den Netzzugang von Anlagen, welche durch Wasserelektrolyse Wasserstoff erzeugen, resultieren (§ 118 Abs. 6 S. 9 EnWG). Eine separate Wasserstoffumlage wird nicht erhoben.

Offshore-Netzumlage

Mit dieser Umlage (§ 17 f des Energiewirtschaftsgesetzes) werden Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz abgesichert (z. B. verspäteter Anschluss von Offshore-Windparks an das Übertragungsnetz an Land oder langdauernde Netzunterbrechungen). Die aus der Umlage entstehenden Belastungen werden bundesweit an die Verbraucher weitergegeben.

Die Kosten für die Netzanbindung von Offshore-Windparks werden ab 2019 nicht mehr in die Netzentgelte einkalkuliert, sondern vollständig über ein Umlageverfahren refinanziert.

Umlage für abschaltbare Lasten nach §18 AbLaV

Die Umlage für abschaltbare Lasten wird im Lieferjahr 2023 nicht mehr erhoben. Der Vortrag aus der Jahresabrechnung 2021 und des Rumpfjahres 2022 wird entsprechend der Abstimmung mit der Bundesnetzagentur nach den Regelungen der ARegV netzentgeltmindernd bei den Übertragungsnetzbetreibern eingebracht. Die Umlage diente zur Vorhaltung von Abschaltleistung nach der „Verordnung zu abschaltbaren Lasten“. Mit der Umlage wurden die Anbieter von Abschaltleistung aus abschaltbaren Lasten vergütet, falls der Netzbetreiber diese zum Zweck der Systemstabilisierung abruft.

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer wird auf den gesamten Strompreis mit all seinen Bestandteilen erhoben und beträgt 19 Prozent.

Was Sie tun können

Ein bewusster Umgang mit Energie ist ein Mittel, um Ihre Situation abzufedern und eine Nachzahlung zu vermeiden. 

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